Nachfolgend finden Sie Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten.
Sie haben eine Projektidee aber Sie finden keine passende Ausschreibung, wo Sie das Vorhaben einreichen können? Sie suchen noch einen passenden Verbundpartner mit gezielter Expertise?
Dann kontaktieren Sie gern:
Marielies Becker
Senior Projektmanagerin Innovation
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel +49 30 46302-359
marielies.becker@berlin-partner.de
Gerald Franz
Projektmanager (Cluster), Team Verkehr, Mobilität, Logistik
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Tel +49 331 730 61-243
gerald.franz@wfbb.de
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) wurde eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Die steuerliche Förderung tritt dabei neben die gut ausgebaute Projektförderlandschaft und soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.
Zur Inanspruchnahme der Forschungszulage berechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, soweit sie nicht von der Besteuerung befreit sind. Die Forschungszulage steht allen Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit offen und kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden. Die Anspruchsberechtigung setzt die Durchführung eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhabens) voraus, mit dem nach dem 1. Januar 2020 (also ab dem 2. Januar 2020) begonnen wurde. Begünstigt sind FuE-Vorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Zu den förderfähigen Aufwendungen für eigenbetrieblich durchgeführte FuE-Vorhaben gehören der Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit diese in einem begünstigten FuE-Vorhaben beschäftigt sind, sowie ein förderfähiger Eigenaufwand. Wird ein FuE-Vorhaben als Auftragsforschung durch einen Dritten durchgeführt, gehören 60 Prozent des hierfür entstandenen Entgeltes zu den förderfähigen Aufwendungen.
Für die Beantragung und Gewährung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:
1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Zuerst ist bei der BSFZ eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines FuE-Vorhabens zu beantragen. In einem Antrag können mehrere FuE-Vorhaben aufgenommen werden. Der BSFZ obliegt die inhaltliche Beurteilung des FuE-Vorhabens, also ob dem Grunde nach ein begünstigtes FuE-Vorhaben vorliegt. Das antragstellende Unternehmen erhält über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens von der BSFZ eine Bescheinigung. Die BSFZ übermittelt die Bescheinigung auch unmittelbar an das jeweils zuständige Finanzamt des antragstellenden Unternehmens. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung (Grundlagenbescheid) für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (vergleiche 2.).
Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal der BSFZ
2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt
In einem zweiten Schritt ist die Forschungszulage bei dem für die Besteuerung des anspruchsberechtigten Unternehmens nach dem Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dieser Antrag ist für alle begünstigen FuE-Vorhaben eines anspruchsberechtigten Unternehmens immer erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die förderfähigen Aufwendungen für begünstigte FuE-Vorhaben entstanden sind. Das bedeutet, dass die Beantragung der Forschungszulage wirtschaftsjahrbezogen erfolgt und die Forschungszulage nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt wird. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben ist damit für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt zu stellen. Das Finanzamt prüft die Angaben im Antrag auf Forschungszulage und setzt die Forschungszulage, soweit alle Voraussetzungen vorliegen, in einem Bescheid fest. Die Forschungszulage wird nach der Festsetzung allerdings nicht sofort ausgezahlt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ergibt sich nach dieser Anrechnung ein Überschuss, wird dieser als Einkommen- oder als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt über ein elektronisches Antragsformular auf dem Online-Portal „Mein ELSTER“, in dem alle für die Festsetzung der Forschungszulage erforderlichen Angaben einzutragen sind. Dem Antrag sind keine weiteren Belege – auch nicht die Bescheinigung der BSFZ – beizufügen. Welche Angaben im Antrag auf Forschungszulage erforderlich sind, können Sie unter „Mehr zum Thema“ einsehen.
Weitere Informationen zur Forschungszulage finden Sie hier auf unserer Seite, unter anderem in dem BMF-Schreiben vom 11. November 2021 zur Gewährung von Forschungszulage sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Informationsangebot wird fortlaufend aktualisiert. Anregungen und Fragen richten Sie bitte an das Bürgerreferat des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Quelle: Veröffentlicht vom BMF am 07.02.2023
INVEST bringt Start-ups und private Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investierenden zu finden.
Die neue INVEST-Förderrichtlinie ist zum 6. Februar 2023 in Kraft getreten. Ab sofort können beim BAFA wieder Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden.
Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ((BMWK) mit dem Förderprogramm INVEST an. INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 25 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen. Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.
Wagniskapital mobilisieren und Zugang verbessern
Auf diese Weise unterstützt INVEST einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem/r Kapitalgeber/in für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investierende – insbesondere Business Angels – überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Veränderte Förderbedingungen ab 6. Februar 2023
Die Förderbedingungen wurden mit der ab 6. Februar 2023 in Kraft tretenden neuen Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wie folgt angepasst:
- 25% Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10%)
Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)
200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment
Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% (bisher 80%) der Investitionssumme
Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)
Horizont Europa | Arbeitsprogramm 2023/24: Cluster 4 - Digitales, Industrie und Raumfahrt
Einreichfrist: verschiedene Termine
Die EU-Kommission hat das Horizont-Europa-Arbeitsprogramm im Cluster Digitales, Industrie und Raumfahrt veröffentlicht. Dieses enthält die Ausschreibungen für die Jahre 2023 und 2024.
Das Arbeitsprogramm ist entlang sechs Destinations – oder Zielpunkten – gegliedert:
- Destination 1 – Climate neutral, Circular and Digitised Production
- Destination 2 – Increased Autonomy in Key Strategic Value Chains for Resilient Industry
- Destination 3 – World-leading data and computing technologies
- Destination 4 – Digital & emerging technologies for competitiveness and fit for the Green Deal
- Destination 5 – Open Strategic Autonomy in Developing, Deploying and Using Global Space-Based Infrastructures, Services, Applications and Data
- Destination 6 – A human-centred and ethical development of digital and industrial technologies
Hier geht es zu den laufenden und kommenden Ausschreibungen im Cluster 4.
Für detailierte Informationen und den Guidelines und Templates besuchen Sie bitte das Funding and Tenders Portal der EU-Kommission.
Auch die Arbeitsprogramme der anderen Programmbereiche von Horizont Europa wurden auf der Website der EU-Kommission veröffentlicht. Diese finden Sie hier, unter „Work programme & call documents“.
Ansprechpartner
Wolfgang Treinen
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-268
E-Mail: wolfgang.treinen@berlin-partner.de
Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de
Gemeinsam mit internationalen Industriepartnern Forschungs- und Entwicklungsprojekte umsetzen - dafür bietet die ZIM Förderungen an:
Brasilien
33. Ausschreibung im Netzwerk IraSME
Antragsannahme bis 27.03.2024
Partner: EMBRAPII
Flandern (Belgien)
33. Ausschreibung im Netzwerk IraSME
Antragsannahme bis 27.03.2024
Partner: VLAIO
Luxemburg
33. Ausschreibung im Netzwerk IraSME
Antragsannahme bis 27.03.2024
Partner: Luxinnovation
Österreich
33. Ausschreibung im Netzwerk IraSME
Antragsannahme bis 27.03.2024
Partner: FFG
Schweiz
33. Ausschreibung im Netzwerk IraSME
Antragsannahme bis 27.03.2024
Partner: Innosuisse
Südkorea
10. Ausschreibung
Antragsannahme bis 25.04.2024
Partner: KIAT
Türkei
33. Ausschreibung im Netzwerk IraSME
Antragsannahme bis 27.03.2024
Partner: Tübitak
Wallonien (Belgien)
33. Ausschreibung im Netzwerk IraSME
Antragsannahme bis 27.03.2024
Partner: SPW
Alberta (Kanada)
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Netzwerk IraSME
Partner: ECCIR
Argentinien
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: ANPCyT
Chile
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: Corfo
Finnland
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: Business Finland
Frankreich
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: BPIfrance
Israel
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: Innovation Authority Israel und EUREKA
Japan
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: NEDO
Kanada
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: NRC IRAP
Katalonien (Spanien)
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: ACCIO
Polen
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: NCBR
Québec
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: Ministère de l'Économie, de l'Innovation et de l'Énergie
Schweden
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: VINNOVA
Singapur
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: Enterprise Singapore
Taiwan
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: ITRI
Tschechische Republik
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Netzwerk IraSME
Partner: MPO
Vereinigtes Königreich
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: Innovate UK
Vietnam
Weitere Ausschreibungen sind geplant.
Partner: MOST
Ihre INformationen und Ansprechpartner beim ZIM für das jeweilige Land/ Projekt finden Sie hier: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Dossiers/international-laender-uebersicht.html
The third EUSPA Horizon Europe Call with an overall budget of 34.5 million EUR is now open. The deadline for the submissions is 14 February 2024. Click here for the full overview of the call.
The Call is structured in the following 5 topics:
The scope of the actions is the development and use of commercial downstream solutions, based on synergies between the EU space programme components and digital technology for green, smart and more secure solutions addressing a variety of social and economic challenges which emerged during the COVID-19 pandemic crisis.
The topic aims to fulfill gaps in mature, regulated and long lead markets (including rail, maritime inland waterways, fisheries and aquaculture, road and automotive, and aviation) and, deliver concrete pathways to standardization and certification towards broader EGNSS adoption and its differentiators.
The actions aim to enhance existing applications or develop new applications and products relying on Copernicus data and services including those based on in situ/ground-based information and, where relevant, other space capacities like data collection, satcom, navigation, in particular EGNSS technologies.
The actions aim to enhance a critical mass of space based-application success stories, demonstrating the advantages and differentiators of EU space-based solutions and services and making it an attractive option for public authorities, private industries and private investors in and outside of Europe.
The topic aims at identifying and address technological challenges related to the provision of GOVSATCOM services and increasing awareness on the benefits brought by the use of secure services provided by GOVSATCOM and will engage the users, public authorities and policy makers to the maximum extent. The actions should improve one or more operational terminals to demonstrate the access of the respective users to an early EU GOVSATCOM service, showcasing the benefits and fostering users’ uptake.
Other Funding Resources
The list below provides you with some of the main funding sources that are accessible in Europe for Research and Development in EU Space. Information is listed in alphabetical order.
- COST is a unique means for European researchers, engineers and scholars to jointly develop their own ideas and new initiatives across all fields of science and technology through trans-European networking of nationally funded research activities.
- EU grants, delivered within the framework of multiannual funding programmes managed by the European Commission to support transnational projects. Main characteristics of these projects are the innovation of state of the art, the non-profit rule and the presence of a partnership between actors from several EU Member States. Given the multiple uses of GNSS, different EC directorates might publish call of proposals in which GNSS might play a role
- European Angels Fund (EAF) The European Angels Fund (EAF) is an initiative advised by the EIF, which provides equity to Business Angels and other non-institutional investors for the financing of innovative companies in the form of co-investments.
- European Innovation Council (EIC): The European Innovation Council (EIC) is Europe’s flagship innovation programme to identify, develop and scale up breakthrough technologies. It is part of Horizon Europe, the EU’s key funding programme for research and innovation, and is closely coordinated with the Cassini programme. The EIC supports game-changing innovations throughout the lifecycle from early stage research, to proof of concept, technology transfer, and the financing and scale up of start-ups and SMEs.
The presentations from the “EIC Opportunities for Space SMEs” workshop that took place on 27 April 2022 can be found here.
- Eurostars is a European Joint Programme dedicated to the R&D performing SMEs. It is co-funded by the European Communities and 33 EUREKA member countries. Eurostars aims to stimulate research-performing SMEs to lead international collaborative research and innovation projects by easing access to support and funding. It is fine-tuned to focus on the needs of SMEs, and specifically targets the development of new products, processes and services and the access to transnational and international markets.
- Loans from the European Investment Bank, delivered to investments of high European interest in several areas. Various finance facilities are available for SMEs, especially for R&D, risk capitals, guarantees. Most of the funds are accessible through local intermediary banks appointed by the EIB.
- Tenders (public procurement), finalised to the signature of public contracts for pecuniary interest between economic operators and contracting authorities in order to obtain the supply of movable or immovable assets, the execution of works or the provision of services. All calls for tenders (EU institutions and Member States administrations) are published daily on the TED portal.
- The Connecting Europe Facility (CEF) supports trans-European networks and infrastructures in the sectors of transport, telecommunications and energy.
EUSPA is leading a series of initiatives to boost the opportunities for space start-ups to succeed thanks to technical and business support, and to accelerate their growth and scale-up by attracting more private investors.
Interreg VI A Brandenburg – Polska 2021-2027 | 3. Aufruf (2024)
Einreichfrist: 30. Juni 2024
Im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit werden im Programm Interreg VI A Brandenburg – Polska 2021-2027 Projekte in grenzüberschreitender Zusammenarbeit von Akteuren aus dem Programmraum (o.g. Landkreise und kreisfreie Städte im Land Brandenburg und polnische Wojewodschaft Lubuskie) gefördert. Der 3. Aufruf wird offen sein im Zeitraum 01.03.-30.04.2024 für Projektanträge in allen Prioritäten (s.u.).
WER wird gefördert?
Akteure aus dem Programmraum, in Brandenburg: Landkreise und kreisfreie Städte
WAS wird gefördert?
Vorhaben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den folgenden Förderschwerpunkten / Prioritäten:
- innovativer Grenzraum: Wissens- und Technologietranfser für innovative Lösungen
- ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum: Klimawandel und bologische Vielfalt
- attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus
- dialogorienetierter Grenzraum: Zusammenarbeit von Institutionen sowie der Bevölkerung
WIE wird gefördert?
Zuschuss 80% der anrechenbaren Kosten. Pauschalierte Abrechnungsmodelle kommen zur Anwendung.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Holger Zeiser
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)335 28396019
E-Mail: holger.zeiser@wfbb.de
KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
Einreichfrist: 15. April 2024
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, das Innovations- und Wettbewerbspotenzial KMU und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, bspw. durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen, zu stärken.
Zuwendungsempfänger
- Unternehmen mit max. 1.000 Beschäftigte als auch einen Jahresumsatz von max.100 Millionen Euro
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Fördermodalitäten
- Unternehmen werden mit bis zu 60% nichtrückzahlbarer Zuschüsse gefördert
- Die Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre
Projektinhalt
Gefördert werden Projekte, die Fragestellungen im Bereich der unternehmerischen, wettbewerblichen Wertschöpfung unter den verschiedenen Perspektiven des Programms „Zukunft der Wertschöpfung“ bearbeiten. Diese reichen von der Transformation inner- und überbetrieblicher Prozesse und Abläufe in der direkten und indirekten Leistungserbringung, der Qualifikation und dem lebenslangen Lernen über neue Produktionsanlagen und -verfahren und Robotik bis hin zur Erbringung von kundennahen Dienstleistungen. Innovationen können das gesamte Spektrum von rein technologisch geprägten Ansätzen bis hin zu nicht technischen, wenngleich häufig durch Technologien unterstützten Lösungen umfassen.
Dabei können beispielsweise folgende Themen adressiert werden:
- Neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion
- Neue Fertigungstechnologien und Prozessketten
- Neue Methoden und Werkzeuge der Produktentstehung
- Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
- Flexibilisierung der Produktion
- Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0)
- Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen
- Kundenbezogene, neuartige und komplexe Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme
- Neue Geschäftsmodelle (z. B. Monetarisierung von Daten, Block Chain-Technologien, B2B-Plattformen)
- Neue Formen der Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken und -ökosystemen
- Neue Formen der Arbeitsorganisation und -gestaltung
- Anpassung von Unternehmen und Mitarbeitenden an den Wandel
- Innovationen für indirekte Bereiche (z. B. Verwaltung, Personalmanagement, Vertrieb)
- Wissensmanagement und -organisation für die Produktion
- Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Belegschaft, lebenslanges Lernen
Der Einsatz von Robotik in allen Bereichen der Wertschöpfung birgt ein hohes volkswirtschaftliches Potenzial. Unternehmen, welche die genannten Themen durch den Einsatz von Robotern adressieren, werden daher ausdrücklich zu einer Beteiligung aufgefordert. Im Fokus soll dabei die Gestaltung der Anwendungsumgebung und die Integration in neuen Einsatzgebieten der Robotik unter technischen und/oder nicht technischen Aspekten stehen.
Nicht gefördert werden Projekte die überwiegend auf die Schaffung von Transferstrukturen, die Beratung von Unternehmen, die Etablierung von Qualifikationsmaßnahmen oder auf ausschließlich unternehmensproprietäre Lösungen ohne weitere Verbreitungsmöglichkeit oder -absicht abzielen, sind grundsätzlich nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie eine Projektidee besprechen möchten.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Jens Woelki
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)030 46302-259
E-Mail: jens.woelki@berlin-partner.de
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
ESF+ Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg
Einreichfrist: laufend bis 30. Juni 2024
Die Richtlinie fokussiert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger. Die Kompetenzentwicklung setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an.
Die Richtlinie umfasst vier Fördertatbestände:
- Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung,
- Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Stabilisierung von Arbeitsplätzen,
- Erschließung nicht ausreichend genutzten Arbeits- und Fachkräftepotentials sowie Erschließung der Potentiale im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit,
- Ausbau der Reaktionsfähigkeit auf die Anforderungen einer sich strukturell wandelnden Arbeitswelt.
Die Antragstellung für die
- Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und
- für das Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
ist ab dem 14. November 2022 über das ILB-Kundenportal möglich.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
Green-AI Hub Mittelstand
Einreichfrist: bis Ende 2025
Der Green-AI Hub Mittelstand ist Wegbereiter für die Nutzung von KI für Ressourceneffizienz und Materialeinsparung. Er richtet sich speziell an KMU: praxisnah, lösungsorientiert und direkt vor Ort. Für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Zukunftssicherung des Mittelstands und die Umwelt, in der wir leben.
Er unterstützt ausgewählte KMU aus ganz Deutschland bei der Umsetzung eines KI-Projektes mit dem Ziel, Ressourcen einzusparen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln KI-Expert*innen kostenlos im Rahmen eines Pilotprojektes über sechs Monate nachhaltige KI-Lösungen für Ihr Unternehmen. Bis Ende 2025 wird der Green-AI Hub Mittelstand bis zu 20 praktische Pilotanwendungen umsetzen.
Was angeboten wird:
- Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung vor Ort
- Entwicklung einer dauerhaften KI-Strategie für Ihren Betrieb
- Seien Sie unter den ersten KMU, die durch moderne KI-Anwendungen direkt vor Ort Ressourcen einsparen.
Weiterführende Links
Downloads
Ansprechpartner
Philipp Günther
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-207
E-Mail: philipp.guenther@berlin-partner.de
Dajana Pefestorff
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061-315
E-Mail: dajana.pefestorff@wfbb.de
EU-Innovationsfonds für ein klimaneutrales Europa
Einreichfrist: 9. April 2024
Die Kommission veröffentlichte am 23.11.2023 die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Innovationsfonds 2023 (Gesamtbudget von 4 Mrd. Euro) zur Unterstützung des Einsatzes innovativer Dekarbonisierungstechnologien. Die Finanzierung erfolgt durch Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS). 1,4 Mrd. Euro stehen zur Verfügung, um die industrielle Fertigungskapazität, die technologische Führungsrolle und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten in Europa zu stärken.
Projektträger können Finanzhilfen in fünf Themenbereichen mit unterschiedlichen Anforderungen an Budget und Investitionsausgaben (CAPEX) beantragen:
- Allgemeine Dekarbonisierung (Großprojekte) – 1,7 Mrd. Euro für Projekte mit CAPEX über 100 Mio. Euro
- Allgemeine Dekarbonisierung (mittelgroße Projekte) – 500 Mio. Euro für Projekte mit CAPEX zwischen 20 Mio. Euro und 100 Mio. Euro
- Allgemeine Dekarbonisierung (Kleinprojekte) – 200 Mio. Euro für Projekte mit CAPEX zwischen 2,5 Mio. Euro und 20 Mio. Euro
- Saubere Fertigung – 1,4 Mrd. Euro für Projekte mit CAPEX über 2,5 Mio. Euro, deren Schwerpunkt auf der Fertigung von Bauteilen für erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Wärmepumpen und Wasserstofferzeugung liegt
- Pilotprojekte – 200 Mio. Euro für Projekte mit CAPEX über 2,5 Mio. Euro, deren Schwerpunkt auf einer tiefgreifenden Dekarbonisierung liegt
Bewertung:
- Antragsberechtigt sind Projekte, die in der EU, Island oder Norwegen umgesetzt werden.
- Angesprochen sind Projekte in energieintensiven Industrien (einschließlich Luftfahrt), erneuerbaren Energien oder Energiespeicherung sowie im Seeverkehrs-, Straßenverkehrs- und Gebäudesektor.
- Die Projekte werden (in absteigender Reihenfolge) auf der Grundlage ihres Potenzials zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, ihres Innovationsgrads, ihrer Reife, Reproduzierbarkeit und Kosteneffizienz bewertet.
- Der Innovationsfonds kann bis zu 60 % der einschlägigen Projektkosten (s. hierzu die Relevant Costs Methodology) decken.
- Vielversprechende Projekte, die für eine Finanzhilfe nicht ausreichend ausgereift sind oder aufgrund von Haushaltsbeschränkungen nicht für eine Finanzierung ausgewählt wurden, können von der Unterstützung bei der Projektentwicklung der Europäischen Investitionsbank profitieren.
Nächste Schritte
- Projektträger können bis zum 9. April 2024, 17.00 Uhr (MEZ), über das EU-Portal für Fördermittel und Ausschreibungen einen Antrag stellen.
- Den Antragstellern wird dringend empfohlen, am IF23-Infotag zur Aufforderung teilzunehmen, der am 7. Dezember 2023 online stattfindet. Diese Veranstaltung bietet die Gelegenheit, sich über die neuen Merkmale zu informieren, das Antragsverfahren zu entdecken und der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) Fragen zu stellen, die die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zuge des Innovationsfonds durchführt.
- Darüber hinaus organisieren die nationalen Kontaktstellen für den Innovationsfonds in den meisten Mitgliedstaaten ebenfalls Informationstage.
- Die Antragsteller werden im vierten Quartal 2024 über die Bewertungsergebnisse informiert. Erfolgreiche Antragsteller werden im ersten Quartal 2025 Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnen.
Weiterführende Links
- Weitere Informationen
- Aufrufsdetails im EU Funding & Tenders Portal
- Call Dokument (Förderrichtlinie)
- Relevant Cost Methoology
- Projekt-Dashboard des Innovationsfonds
Ansprechpartner
Robin Bruck
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-391
E-Mail: robin.bruck@berlin-partner.de
Dajana Pefestorff
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061-315
E-Mail: dajana.pefestorff@wfbb.de
Förderaufruf Ressourceneffizienz und Circular Economy
Einreichfrist: laufend
Gesucht werden Konzepte und Lösungsansätze im Sinne einer zirkulären Wirtschaft. Mit diesem Förderaufruf sollen in der Energieforschung Projekte vorangetrieben werden, die Ressourcen möglichst lange im Wirtschaftskreislauf halten, nachhaltig gewinnen, effizient nutzen und schützen.
Im Bereich „Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende“ fördert das BMWK unter anderem Projekte, die Energiedienstleistungen oder Geschäftsmodelle im Sinne einer zirkulären Wirtschaft vorbereiten, entwickeln und erproben – als Beispiel sind hier Bilanzierungsinstrumente im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen und ökonomischen, soziologischen, ökologischen Auswirkungen kreislauffähiger Produkte zu nennen. Auch das Ersetzen energieintensiver oder kritischer Rohstoffe und Materialien durch besser verfügbare oder Sekundärrohstoffe ist ein Forschungsthema. Konzepte und Lösungsansätze, die Informationen über verbleibende Abfallströme liefern oder Daten über Stoffflüsse sowie die Beschaffenheit von Produkten und Komponenten liefern, sind Teil des Förderaufrufs. Die Projekte sollen Ressourcenpotenziale identifizieren und erschließbar machen.
Die Energieforschung zu „Material- und Ressourceneffizienz“ in Industrie und Gewerbe entwickelt Einzeltechnologien weiter: Wie können spezifische Verfahren energieeffizienter und der Einsatz von energieintensiven Materialien reduziert, substituiert oder ganz vermieden werden? Hier adressiert der Förderaufruf Projekte, die den Energieverbrauch spezifischer Prozesse verringern beziehungsweise den Einsatz energieintensiver Rohstoffe, industrieller Ausgangsstoffe und Zwischenverbindungen vermeiden oder austauschen.
Der Förderaufruf ist ein Beitrag des BMWK zur Forschungsförderung innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung und zeitlich unbefristet. Interessierte Forschungsteams können jederzeit Projektskizzen einreichen.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Nils Andreae
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061427
E-Mail: Nils.Andreae@wfbb.de
Robert Viebig
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302587
E-Mail: robert.viebig@berlin-partner.de
Förderung über ZIM für grenzüberschreitende FuE-Kooperationsprojekte
Einreichfrist: verschiedene Termine
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWK öffnet wieder für Ausschreibungen mit diversen internationalen Partnerländern um gemeinsam grenzüberschreitende FuE-Kooperationsprojekte zu fördern.
Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Sie sollen in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden, bei der alle Partner innovative Leistungen erbringen. Ergänzend können auch Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung der Projektergebnisse gefördert werden.
Aktuelle internationale Ausschreibungen:
Kanada I 13. Ausschreibung I Antragsannahme bis 28.06.2024
Südkorea | 10. Ausschreibung | Antragsannahme bis 25.04.2024
Taiwan I 7. Ausschreibung I Antragsannahme bis 30.09.2024
Vereinigtes Königreich I 3. Ausschreibung I Antragsannahme bis 03.06.2024
Weitere geplante Ausschreibungen:
Aktuelle Webinar-Angebote finden Sie hier.
Bei Fragen rund um die Antragstellung und die Projektpartnersuche unterstützen wir Sie gerne.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Dajana Pefestorff
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061-315
E-Mail: dajana.pefestorff@wfbb.de
Wolfgang Treinen
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-268
E-Mail: wolfgang.treinen@berlin-partner.de
DIANA: Defence Innovation Accelerator for the North Atlantic
Einreichfrist: laufend
Das Programm DIANA der NATO verschafft innovativen Unternehmen aus dem Bereich der Spitzentechnologie und der Dual-Use-Technologie Zugang zu NATO-Ressourcen, u.a. in Form von Zuschüssen, Beschleunigungsprogrammen und Möglichkeiten zur Anpassung ihrer Lösungen an Verteidigungs- und Sicherheitsanforderungen.
DIANA nutzt ein Accelerator-Programm und sein Netz von Testzentren, um Start-ups in Kontakt zu bringen mit betrieblichen Endnutzern, Wissenschaftlern und Systemintegratoren, damit innovative Technologien mit Lösungen mit doppelten Verwendungszweck (Dual-Use) für die Allianz vorangetrieben werden können.
Das Programm bietet verschiedene Challenges (unterschiedliche Themenkomplexe und Einreichungen) an.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Dajana Pefestorff
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061-315
E-Mail: dajana.pefestorff@wfbb.de
Wolfgang Treinen
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-268
E-Mail: wolfgang.treinen@berlin-partner.de
|
|
|
|
|
06.02.2024 PRESSEMITTEILUNG |
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine neue Förderphase seines Förderprogramms „WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ für die Jahre 2024-2027 gestartet. Das WIPANO-Programm unterstützt die Nutzung des kreativen Potenzials insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Franziska Brantner: „Im internationalen Wettbewerb spielen Normen und Standards eine immer größere Rolle. Mit den Förderschwerpunkten des WIPANO-Programms stärken wir die Teilhabemöglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsprozessen. Zugleich unterstützen wir diese Unternehmen weiterhin bei der Anmeldung von Schutzrechten, damit sie ihr geistiges Eigentum effizient nutzen können.“ Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den deutschen Einsatz in internationalen Gremien, Normungs- und Standardisierungsprozessen zu stärken. Der neue Förderschwerpunkt „Normung – Unternehmen“ unterstützt KMU und Unternehmen des Mittelstandes, die sich an nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien aktiv beteiligen wollen. Neue Unternehmen werden so an die Normung herangeführt. Unternehmen, die bereits Erfahrungen in der nationalen Normung und Standardisierung sammeln konnten, wird der Einstieg in die europäische bzw. internationale Normungs- und Standardisierungsarbeit erleichtert. Die Mitarbeit kann auch durch externe, fachlich geeignete Dritte erfolgen, die von dem antragstellenden Unternehmen konkret projektbezogen beauftragt sind. „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ unterstützt weiterhin Unternehmen und öffentliche Forschung bei Kooperationsprojekten, um neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards zu überführen. „Patentierung – Unternehmen“ fördert KMU, die ihre Erfindungen erstmals durch gewerbliche Schutzrechte, z. B. Patente, sichern wollen bzw. deren letzte Anmeldung mindestens drei Jahre zurückliegt. Die Förderstruktur wurde für die Antragsteller von bisher fünf Leistungspaketen auf zwei Module vereinfacht. Die neue WIPANO-Richtlinie finden Sie unter https://www.wipano.de und im Bundesanzeiger. |
06.02.2024 -PRESSEMITTEILUNG -Klimaschutz
Gesucht: Neue Klimaschutzprojekte in EuropaDie Europäische Klimaschutzinitiative ruft den 8. Ideenwettbewerb für Klimaschutzprojekte aus und setzt neue Schwerpunkte
Einleitung
Die Projektförderung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) geht in eine neue Runde: Der diesjährige Ideenwettbewerb startet am 6. Februar 2024. Bis zum 12. März 2024 können gemeinnützige Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung und Kommunen dem europaweiten Aufruf folgen und ihre Projektskizzen über die EUKI-Webseite einreichen.
Die sechs Schwerpunktthemen in diesem Jahr sind Klimaneutrale Mobilität, Klimapolitik, CO2-Entnahme und Senken, Energiewende und klimaneutrale Gebäude, Sozialgerechter Strukturwandel sowie Nachhaltige Wirtschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Klimaschutzmaßnahmen, bei denen Partnerorganisationen aus mehreren europäischen Ländern zusammenarbeiten. Die EUKI fördert ausgewählte Projektideen mit jeweils zwischen 120.000 Euro bis einer Million Euro. Mehr als die Hälfte der Mittel soll in Projekte in die EUKI-Zielländer in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, dem Baltikum sowie dem Westbalkan fließen. Teilnahmeberechtigt sind Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland oder in einem Land des Westbalkans.
Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold zum Hintergrund: Die EU will bis 2050 klimaneutral sein. Mit dem Ideenwettbewerb der Europäischen Klimaschutzinitiative geben wir Menschen vor Ort die Möglichkeit, eigene innovative Lösungen für den Klimaschutz in der gesamten EU voranzubringen. Die Europäische Klimaschutzinitiative stärkt die Zivilgesellschaft und klimafreundliche Unternehmen, gerade wo sie noch nicht so gut verankert sind. Die über 200 erfolgreichen Projekte sind daher auch ein Beitrag zu einer lebendigen Demokratie und europäischen Werten.
Die EUKI existiert seit 2017 und hat sich als bekanntes Förderprogramm erfolgreich etabliert. Mit ihren mittlerweile 203 Projekten hat sie insgesamt rund 95 Millionen Euro in den europäischen Klimaschutz investiert. Circa 440 Organisationen, Schulen, Behörden, Universitäten und gemeinnützige Unternehmen trugen bereits dazu bei, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen und den European Green Deal umzusetzen. Sie alle sind in der EUKI-Community miteinander vernetzt. Mit den Angeboten der EUKI Academy erweitern sie ihr klimapolitisches Fachwissen und kommunizieren die Erfolgsrezepte ihrer Projekte.
Die EUKI unterstützt Ideen, die den Klimaschutz und Zusammenarbeit in Europa stärken. Dabei orientiert sich der jährliche EUKI-Ideenwettbewerb an den klimapolitischen Prioritäten und den aktuellen Herausforderungen in den Zielländern. So steht der 8. Ideenwettbewerb auch im Zeichen der Bewältigung der Energiekrise, der Umsetzung des „Fit for 55“-Pakets und des REPowerEU-Plans sowie der Entwicklung des EU-Klimarahmens für die Zeit nach 2030.
Weiterführende Informationen zur EUKI und ihren Projekten finden Sie unter https://www.euki.de.