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Fördermöglichkeiten für Aktivitäten und Projekte

Nachfolgend finden Sie Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten.

Sie haben eine Projektidee aber Sie finden keine passende Ausschreibung, wo Sie das Vorhaben einreichen können? Sie suchen noch einen passenden Verbundpartner mit gezielter Expertise?

Dann kontaktieren Sie gern:

Marielies Becker
Senior Projektmanagerin Innovation
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel +49 30 46302-359
marielies.becker@berlin-partner.de 

Gerald Franz
Projektmanager (Cluster), Team Verkehr, Mobilität, Logistik
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Tel +49 331 730 61-243
gerald.franz@wfbb.de 

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.

Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.

Antragsverfahren

So hilft ZIM in wenigen Schritten bei Ihrer Innovation:

Bei allen Schritten erhalten Sie kostenlose Beratung durch die ZIM-Projektträger.

 

https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/ueber-zim.html

Zuschüsse und Darlehen für Innovationsprojekte
Sie sind Gründer eines innovativen Unternehmens, streben die Durchführung eines Innovationsprojektes an und benötigen 
finanzielle Unterstützung bei der Planung Ihres Projektes? Mit der " FIT -Frühphasenfinanzierung" hilft die IBB Ihnen die 
Unternehmensinfrastruktur und erforderlichen Personalkapazitäten aufzubauen.

"ProFIT – Frühphasenfinanzierung" auf einen Blick
• Zuschüsse und Darlehen für technologisch hochinnovative Gründungen 
• bis zu 500.000 EUR zur Finanzierung der Anlaufkosten
• keine Banksicherheiten erforderlich
• Finanzierungsanteil bis zu 100%

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen (KU) mit Sitz in Berlin. Sie streben die 
Durchführung eines Innovationsprojektes ("FuE-Ankerprojekt") an und dürfen maximal 12 Monate alt sein, um die Förderung aus 
der Frühphase 1 in Anspruch zu nehmen, maximal 24 Monate sofern nur die Förderung aus der Frühphase 2 beantragt wird.

Was wird gefördert?
In beiden Frühphasen sind alle notwendigen und angemessenen Ausgaben Ihres Unternehmens förderfähig, die weder direkt im 
Zusammenhang mit dem "Ankerprojekt" (Innovationsprojekt) noch im Zusammenhang mit Ihren umsatzbezogenen 
Kundenaufträgen anfallen.

• Personalausgaben (v.a. Geschäftsführer) 
• Investitionsausgaben 
• laufende Betriebsausgaben

Wie wird gefördert?
Die Förderung wird in Abhängigkeit der jeweiligen Frühphase gewährt.

weitere Infos entnehmen Sie bitte der angehangenen PDF…


Kontakt
Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung
• Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747 
• Email: wirtschaft@ibb.de

Partner der IBB
Die IBB-Beteiligungsgesellschaft unterstützt innovative Technologieunternehmen mit Venture Capital und berät bei der 
Finanzierung.
www.ibb-bet.de/start.html

EIC Accelerator

Einreichfrist: laufend

Ambitionierte Start-ups und einzelne kleine und mittlere Unternehmen können sich für Zuschüsse und Kapitalbeteiligungen im EIC Accelerator des Europäischen Innovationsrates (EIC) bewerben. Neben formellen Zulassungskriterien gibt es noch Faktoren, die zutreffen müssen, damit die Antragsstellung im EIC Accelerator erfolgversprechend ist. Dazu zählen eine hochrisikoreiche Innovation mit Disruptionspotential und ein motiviertes Team mit komplementären Kompetenzen. 

Der EIC Accelerator ist mit einer Förderquote von 70% und einer maximalen Zuschusshöhe von 2,5 Mio. Euro plus der Option auf Beteiligungskapital ein sehr attraktives Förderinstrument, unterliegt jedoch einer sehr starken Selektion. Es werden ausschließlich Einzelantragssteller mit hochinnovativen und risikoreichen Lösungen gefördert. Finanziert werden vor allem die späten Stadien von Forschungs- und Innovationsaktivitäten (ab Technologiereifestufen 6) sowie der Markteintritt.

Das Bewerbungsverfahren besteht aus drei Stufen. Kurzanträge in der Stufe 1 können jederzeit eingereicht werden. Nach erfolgreichem Kurzantrag können Vollanträge zu den entweder in der Kategorie "open" oder zu einer der ausgeschriebenen challenges eingereicht werden:

Neuer Stichtag für 2025: 12. März und 1. Oktober

Sofern auch der Vollantrag erfolgreich war, folgt die Einladung zu einem persönlichem Interview.

Anträge können im Funding and Tenders Portal der EU eingereicht werden.

Auf der EIC Website informiert die EISMEA mit FAQs, über die verschiedenen Phasen des Antragsprozesses.

Unternehmen aus der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg können sich gerne an das EEN Berlin-Brandenburg wenden. Wir begleiten Sie durch den Bewerbungsprozess!

Weiterführende Links

Downloads

Ansprechpartner

Mona Meyer zu Kniendorf
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-532
E-Mail: mona.meyerzukniendorf@berlin-partner.de

Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de

23.08.2024   PRESSEMITTEILUNG des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands
Habeck: Ein guter Tag für den Mittelstand, den Klimaschutz und Arbeitsplätze in Deutschland

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Mit der neuen Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck: „Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand, für den Klimaschutz und für Arbeitsplätze in unserem Land. Mit der neuen Förderung ergänzen wir die Klimaschutzverträge und adressieren ausdrücklich den Mittelstand. Wir wollen gerade auch die vielen mittelständischen Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO₂-arme Verfahren unterstützen.“

Das Förderprogramm soll bis 2030 laufen, es soll jährliche Förderwettbewerbe geben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Förderangebot des BMWK und ermöglicht branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung. So kann beispielsweise die Umstellung auf Strom dort sinnvoll sein, wo heute noch fossile Brennstoffe in Prozessen genutzt werden, die hohe Temperaturen erfordern.

Die BIK tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Näher im Detail:


Unter der BIK stehen zwei Fördermodule zur Verfügung:

1. Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)

Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.
Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.
Das Modul 1 ist die Fortsetzung des erfolgreichen Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“, das 29 Projekte in ganz Deutschland mit einem Volumen von rund 578 Millionen Euro gefördert hat.

2. Förderung von CCU und CCS (Modul 2)

Im Einklang mit den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie, die am 29.05.2024 im Kabinett verabschiedet wurden und die den Umgang Deutschlands mit der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCS/CCU) definieren, gibt es eine Fördermöglichkeit für CCS/CCU Investitions- und Innovationsvorhaben. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Damit leistet die BIK einen ersten Beitrag zur Umsetzung der Eckpunkte der Carbon Management Strategie.
Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.

Nähere Informationen zur BIK finden Sie hier.

Weitere Informationsunterlagen finden Sie nachfolgend verlinkt:

Einreichfrist: Fortlaufend jeweils am 15. April und 15. Oktober eines Jahres

Gefördert werden risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, weiteren Institutionen oder anderen gewerblichen Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Sie sollen technologieübergreifend und anwendungsbezogen sein. Die Vorhaben müssen eine wirtschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen.

Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:

Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
• Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren;
• integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining);
• Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe);
• effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe;
• Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten.

Nachhaltiges Wassermanagement
• Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser;
• Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser;
• innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung;
• Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie;
• effizientere Bewässerungstechnologien;
• innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien;
• Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).

Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500.000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre.

Bewertungsstichtage für zunächst einzureichende Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Einreichfrist: 15. Oktober 2024

Innowwide ist ein Förderprogramm für innovative KMU und Start-ups aus allen Branchen. Es unterstützt diese dabei, einen internationalen Zielmarkt zu erschließen.

Dafür fördert das Programm bilaterale Projekte (sogenannte „Market Feasibility Projects“) mit einem Festbetrag von 60.000 EUR und einer Dauer von sechs Monaten.

In den Projekten arbeiten die europäischen Unternehmen mit mindestens einer lokalen Partnerin oder einem lokalen Partner aus dem internationalen Zielland zusammen. Diese sind dabei Unterauftragnehmende („subcontractors“).

Innowwide fördert gemeinsame Aktivitäten, um die Machbarkeit des Markteintritts zu prüfen. Dazu zählen unter anderem Studien und Analysen zu Marktpotential, Wettbewerb, Schutz von geistigem Eigentum und technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Einreichfrist für Anträge: 15. Oktober 2024 (14:00 MEZ)

Themenoffene Kooperationen mit Partnerinnen und Partnern aus Nord-und Südamerika, Asien/Pazifik, Nahost und Afrika möglich.

 

Weiterführende Links

Ansprechpartner


Mona Meyer zu Kniendorf
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-532
E-Mail: mona.meyerzukniendorf@berlin-partner.de


Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de

Einreichfrist: laufend

Mit den Innovationsgutscheinen des BMWK können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.

Leistungsstufe Potenzialanalyse           max. 10 TW max. 5.500 €
Leistungsstufe Realisierungskonzept   max. 25 TW max. 13.750 €

Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.

Den Innovationsgutschein erhalten Sie in Ihrer Region bei einem autorisierten Beratungsunternehmen.

Mit einem autorisierten Beratungsunternehmen Ihrer Wahl schließen Sie einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den Innovationsgutschein ein. Sie zahlen nur den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung.

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

13.08.2024   PRESSEMITTEILUNG des BMWK
Novelle des Förderprogramms „STARK“ startet 
„Glück Auf!“ für direkte investive Unternehmensförderung in den Kohleregionen 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schließt eine Lücke bei der Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen. Bis dato war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Transformation, Beschäftigungssteigerung und Wirtschaftsleistung das primäre Ziel. Unternehmen profitieren von diesen Rahmenbedingungen im zweiten Schritt. Nun ist aber auch eine direkte Unternehmensförderung möglich. Somit können noch schnellere Wirkung erzielt werden.

Für das Gelingen des Kohleausstiegs bedarf es weiterer privater Investitionen in Alternativen zur Kohleverstromung. Daher wird insbesondere die Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO₂, gefördert.

Minister Habeck: Die Unternehmen in den Revieren und an den Kraftwerksstandorten gestalten den Strukturwandel vor Ort ganz wesentlich mit. Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze, indem sie sich und die Regionen neu erfinden oder konkret in neue Wertschöpfungsprozesse investieren. Mit der „STARK“-Novelle werden wir genau solche Transformationsprozesse fördern. Wir machen Strukturstärkungsmittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen endlich auch für direkte Unternehmensförderungen und die direkte Schaffung von Industriearbeitsplätzen nutzbar. Damit setzen wir eine zentrale Maßnahme aus dem Gesamtpaket für einen verbesserten Strukturwandel in den Kohleregionen um, das wir mit den Ländern diesen Sommer beschlossen haben.

Hierfür wurde das Förderprogramm „STARK“, zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten, novelliert. Inbegriffen sind zudem weitere bürokratische Entlastungen, Verfahrenserleichterungen und Hilfestellungen. STARK ist das größte und am breitesten aufgestellte Programm im durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandel. Es soll sicherstellen, dass die Menschen und Regionen auch nach dem Kohleausstieg gute Perspektiven haben. Es zeigt, dass ökonomisch, ökologisch und sozialer Wandel nachhaltig gelingen kann. Die Kohleregionen werden somit sichtbare Modellregionen und können zu international weiteren Anstrengungen im Klimaschutz inspirieren.

Weitere Informationen zu STARK

Mit der neuen Förderkategorie „Transformationstechnologien“ wird der Auf- und Ausbau der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ gefördert. Dabei werden wir die beihilferechtlichen Erleichterungen der Bundesregelung für „Transformationstechnologien“ bzw. des EU-Beihilferahmens des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) nutzen. Hierfür müssen Projekte bis 31.12.2025 beschieden und daher zeitnah beantragt werden. Die Erleichterungen ermöglichen eine Förderung bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Bundesminister Habeck hatte sich intensiv und erfolgreich für die Schaffung dieser beihilferechtlichen Möglichkeiten eingesetzt.

Zusätzlich werden Antragsstellern weitere Investitionsförderungen in den Förderkategorien „Qualifikation/Aus- und Weiterbildung“, „Stärkung unternehmerischen Handelns“ und „innovative Ansätze“ eröffnet.

„STARK“ ist mit rd. 2,8 Mrd.€ derzeit die größte Bundesmaßnahme, die über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvkG) finanziert wird. Sie startete im Juli 2020 und läuft bis zum 31. Dezember 2038. Bislang werden über 260 Projekte in den Kohleregionen umgesetzt. Sie reichen zum Beispiel von Forschungs-, Wirtschafts- und Bildungsvernetzung im Rahmen des AI-Village für künstliche Intelligenz oder dem Wissens- und Technologietransfer für autonomen H2-basierten ÖPNV im ländlichen Raum über gemeinsame Entwicklung von Zukunftsvisionen für den Strukturwandel durch Jugendliche, bis zu bspw. Gründungsförderung oder der Gewinnung von Fachkräften. Für den verbleibenden Förderzeitraum stehen Mittel in Höhe von rd. 2,3 Mrd. € für neue Anträge zur Verfügung.

STARK wird aus den bis zu 41,09 Mrd. € finanziert, mit denen der Bund bis 2038 die Reviere und strukturschwachen Standorte von Kohlekraftwerken nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen unterstützt.

Die Fördergebiete von STARK liegen in den noch aktiven Braunkohlerevieren – Lausitzer Revier, Rheinisches Revier und Mitteldeutsches Revier –, in den ehemaligen Braunkohlerevieren Helmstedt und Altenburger Land und in strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken. Dazu gehören Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken. Der Großteil der STARK-Mittel ist den noch aktiven Braunkohlerevieren zugeordnet.

Die betroffenen Bundesländer werden in die Zuwendungsverfahren von STARK eingebunden. Sie haben auch bei der Erarbeitung der STARK-Novelle mitgewirkt.

Die neue Förderrichtlinie (PDF, 284 KB) wurde auf der Homepage des BMWK veröffentlicht.

Die Antragstellung ist ab sofort beim BAFA möglich.

NVEST bringt Start-ups und private Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investierenden zu finden.

Die neue INVEST-Förderrichtlinie ist zum 6. Februar 2023 in Kraft getreten. Ab sofort können beim BAFA wieder Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden.

Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ((BMWK) mit dem Förderprogramm INVEST an. INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 25 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen. Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.

Wagniskapital mobilisieren und Zugang verbessern

Auf diese Weise unterstützt INVEST einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem/r Kapitalgeber/in für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investierende – insbesondere Business Angels – überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Veränderte Förderbedingungen ab 6. Februar 2023

Die Förderbedingungen wurden mit der ab 6. Februar 2023 in Kraft tretenden neuen Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wie folgt angepasst:

  • 25% Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10%)
  • Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
  • 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)
  • 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment
  • Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% (bisher 80%) der Investitionssumme
  • Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)

Einreichfrist: 8. November 2024

Ziel der Förderung ist es, Umweltbelastungen zu verringern und den Klimaschutz zu unterstützen. Hierfür sollen neue Ansätze und Möglichkeiten für den Einsatz intelligenter Robotik in der Umwelttechnik erforscht und entwickelt werden.

Wer wird gefördert?
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden Verbundprojekte gefördert, in denen wissenschaftliche Expertinnen und Experten mit Unternehmen beziehungsweise Praxispartnern zusammenarbeiten. Die Projekte müssen mindestens einen der beiden nachfolgend dargestellten Forschungsschwerpunkte adressieren:


Schwerpunkt 1: Neue Einsätze für intelligente Robotik in der Umwelttechnik
In diesem Themenschwerpunkt sollen Einsatzgebiete für Robotik erforscht und entwickelt werden, für die bisher noch keine entsprechende Lösung vorhanden war und in denen die Robotik einen erkennbaren Nachhaltigkeitsgewinn bewirken kann. In der Regel sollte bereits eine Automatisierungstechnologie in Grundzügen vorhanden sein, aber durch Weiterentwicklung, insbesondere durch intelligente Robotik, neue Einsatzmöglichkeiten erschlossen werden.

Mögliche Anwendungsfälle umfassen, sind aber nicht limitiert auf:

  • Neue Einsatzmöglichkeiten für Industrierobotik im Bereich Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, mit folgenden Zielen: deutliche Material- und Kosteneinsparung, neue Recycling- oder Kreislaufführungsprozesse, höhere Qualität der Recyclingprodukte, „Zero Defect Production“, Rückgewinnung von seltenen Materialien.
  • Neue Einsatzmöglichkeiten für Servicerobotik zur Unterstützung nachhaltiger Infrastrukturen, zum Beispiel die Reinigung von Anlagen für erneuerbare Energien sowie von Kanalsystemen oder die Entfernung von Gefahrgütern.
  • Die Erhöhung von Datenmengen für das Umweltmanagement durch intelligente Robotik, zum Beispiel durch Kartierung und Überwachung von Abfalldeponien oder Ökosystemen sowie neue Einsatzmöglichkeiten im Bereich Umwelt- und Naturschutz, wie Früherkennung oder Behebung von Umweltproblemen und Schadstoffbelastungen.


Schwerpunkt 2: Neue Ansätze für intelligente Robotik in der Umwelttechnik
In diesem Themenschwerpunkt sind Ansätze förderfähig, bei denen neue Arten von Robotik entwickelt werden, um die Einsatzmöglichkeiten in der Umwelttechnik zu erweitern. Dazu zählen insbesondere auch Weiterentwicklungen in der Sensorik und Aktorik intelligenter Roboter, beispielsweise neue Fortbewegungsarten oder Interaktionsmöglichkeiten.

Mögliche Anwendungsfälle umfassen, sind aber nicht limitiert auf:

  • neue Formen von Industrierobotik für Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft zum Beispiel Cobots, schwarmintelligente Robotik oder naturinspirierte Robotik;
  • die Entwicklung von Robotik-Systemen, die modular, anpassbar und rekonfigurierbar sind und für verschiedene Zwecke und Umgebungen im Bereich der Umwelttechnik eingesetzt werden können;
  • Robotik für Umweltmonitoring und Umweltschutz in verschiedenen Medien durch neuartige mobile Systeme, zum Beispiel Roboter mit multimodaler Mobilität, Softrobotik oder intelligente Drohnen.

Laufzeit der Projekte: zwei Jahren, in begründeten Ausnahmefällen sind jedoch auch bis zu drei Jahre Laufzeit möglich.

Antragsverfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag.

 

Melden Sie sich gerne bei Fragen, wenn Sie eine Projektidee besprechen möchten oder wenn wir bei der Partnersuche unterstützen können.

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Jens Woelki
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)030 46302-259
E-Mail: jens.woelki@berlin-partner.de


Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de

06.02.2024 -PRESSEMITTEILUNG -Klimaschutz

Gesucht: Neue Klimaschutzprojekte in Europa Die Europäische Klimaschutzinitiative ruft den 8. Ideenwettbewerb für Klimaschutzprojekte aus und setzt neue Schwerpunkte

Einleitung

Die Projektförderung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) geht in eine neue Runde: Der diesjährige Ideenwettbewerb startet am 6. Februar 2024. Bis zum 12. März 2024 können gemeinnützige Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung und Kommunen dem europaweiten Aufruf folgen und ihre Projektskizzen über die EUKI-Webseite einreichen.

Die sechs Schwerpunktthemen in diesem Jahr sind Klimaneutrale Mobilität, Klimapolitik, CO2-Entnahme und Senken, Energiewende und klimaneutrale Gebäude, Sozialgerechter Strukturwandel sowie Nachhaltige Wirtschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Klimaschutzmaßnahmen, bei denen Partnerorganisationen aus mehreren europäischen Ländern zusammenarbeiten. Die EUKI fördert ausgewählte Projektideen mit jeweils zwischen 120.000 Euro bis einer Million Euro. Mehr als die Hälfte der Mittel soll in Projekte in die EUKI-Zielländer in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, dem Baltikum sowie dem Westbalkan fließen. Teilnahmeberechtigt sind Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland oder in einem Land des Westbalkans.

Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold zum Hintergrund: Die EU will bis 2050 klimaneutral sein. Mit dem Ideenwettbewerb der Europäischen Klimaschutzinitiative geben wir Menschen vor Ort die Möglichkeit, eigene innovative Lösungen für den Klimaschutz in der gesamten EU voranzubringen. Die Europäische Klimaschutzinitiative stärkt die Zivilgesellschaft und klimafreundliche Unternehmen, gerade wo sie noch nicht so gut verankert sind. Die über 200 erfolgreichen Projekte sind daher auch ein Beitrag zu einer lebendigen Demokratie und europäischen Werten.

Die EUKI existiert seit 2017 und hat sich als bekanntes Förderprogramm erfolgreich etabliert. Mit ihren mittlerweile 203 Projekten hat sie insgesamt rund 95 Millionen Euro in den europäischen Klimaschutz investiert. Circa 440 Organisationen, Schulen, Behörden, Universitäten und gemeinnützige Unternehmen trugen bereits dazu bei, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen und den European Green Deal umzusetzen. Sie alle sind in der EUKI-Community miteinander vernetzt. Mit den Angeboten der EUKI Academy erweitern sie ihr klimapolitisches Fachwissen und kommunizieren die Erfolgsrezepte ihrer Projekte.

Die EUKI unterstützt Ideen, die den Klimaschutz und Zusammenarbeit in Europa stärken. Dabei orientiert sich der jährliche EUKI-Ideenwettbewerb an den klimapolitischen Prioritäten und den aktuellen Herausforderungen in den Zielländern. So steht der 8. Ideenwettbewerb auch im Zeichen der Bewältigung der Energiekrise, der Umsetzung des „Fit for 55“-Pakets und des REPowerEU-Plans sowie der Entwicklung des EU-Klimarahmens für die Zeit nach 2030.

Weiterführende Informationen zur EUKI und ihren Projekten finden Sie unter https://www.euki.de.

Servicemenü

31.07.2024

Grüner Klimafonds bewilligt neue Klimaschutzprojekte weltweit

Akkreditierte Partner setzen die Projekte um

(GTAI) - Der Green Climate Fund (GCF) hat die Finanzierung von 17 neuen Projekten in Höhe von insgesamt 1 Milliarde US-Dollar (US$) bewilligt. Die Entscheidung traf der Aufsichtsrat des größten Klimafonds der Welt bei seiner Sitzung Mitte Juli 2024 in Südkorea.

Damit steigt die Förderung von Klimaschutzprojekten durch den Klimafonds auf insgesamt rund 15 Milliarden US$ für 270 Projekte an, wie der GCF in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Lesen Sie den vollständigen Artikel bei Germany Trade & Invest 

Strom, Wasserstoff, Ammoniak und Methanol: Förderung der EU für Infrastruktur

Einreichfrist: 24. September 2024, 11. Juni 2025 und 17. Dezember 2025

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht: Mit einer Milliarde Euro soll der Ausbau der Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) gefördert werden. „Dies kann eine wichtige Lücke bei den massiven Investitionen schließen, die für den Aufbau einer nachhaltigen und zugänglichen Infrastruktur für Elektrofahrzeuge erforderlich sind“, sagte Verkehrskommissarin Adina Vălean, und forderte alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Möglichkeit zu nutzen.

Die Aufforderung wurde im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) für das Verkehrsprogramm - Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Facility - AFIF) veröffentlicht. Vorschläge können bis zu einer von drei Fristen eingereicht werden: 24. September 2024, 11. Juni 2025 und 17. Dezember 2025.

Welche Projekte sind förderfähig?

Die Aufforderung bezieht sich auf den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßen-, See-, Binnenschiffs- und Luftverkehr. Zusätzlich zur Unterstützung von Stromtankstellen mit hoher Leistung und Wasserstofftankstellen werden die folgenden neuen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen:

  • Unterstützung von Megawatt-Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge
  • Unterstützung für die Strom- und Wasserstoffversorgung auf Flughäfen
  • Unterstützung von Stromversorgungs- und Ammoniak- und Methanol-Bunkeranlagen in Häfen

Wie werden die Zuschüsse vergeben?

Die eingereichten Vorschläge werden von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) bewertet. Die Antragsteller erhalten die Bewertung etwa vier Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist, und die Finanzhilfevereinbarungen werden innerhalb von neun Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist unterzeichnet. 

Weiterführende Links

Green-AI Hub Mittelstand

Einreichfrist: bis Ende 2025

Der Green-AI Hub Mittelstand ist Wegbereiter für die Nutzung von KI für Ressourceneffizienz und Materialeinsparung. Er richtet sich speziell an KMU: praxisnah, lösungsorientiert und direkt vor Ort. Für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Zukunftssicherung des Mittelstands und die Umwelt, in der wir leben.

Er unterstützt ausgewählte KMU aus ganz Deutschland bei der Umsetzung eines KI-Projektes mit dem Ziel, Ressourcen einzusparen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln KI-Expert*innen kostenlos im Rahmen eines Pilotprojektes über sechs Monate nachhaltige KI-Lösungen für Ihr Unternehmen. Bis Ende 2025 wird der Green-AI Hub Mittelstand bis zu 20 praktische Pilotanwendungen umsetzen.

Was angeboten wird:

  • Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung vor Ort 
  • Entwicklung einer dauerhaften KI-Strategie für Ihren Betrieb
  • Seien Sie unter den ersten KMU, die durch moderne KI-Anwendungen direkt vor Ort Ressourcen einsparen.

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Ansprechpartner

Philipp Günther
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-207
E-Mail: philipp.guenther@berlin-partner.de

Dajana Pefestorff
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061-315
E-Mail: dajana.pefestorff@wfbb.de

Fördermöglichkeiten im Rahmen des Masterplan Industriestadt Berlin 2022 -2026 (MPI)

Einreichfrist: Fortlaufende Einreichungsfristen

Haben Sie eine Projektidee, die den Industriestandort Berlin voranbringen wird?

Welche Projekte können gefördert werden?

„Zur Umsetzung des MPI 2022 – 2026 gewährt das Land Berlin projektbezogene Zuwendungen für Vorhaben, welche die digitale und die ökologische Transformation der Industrie sowie die Transformation der industriellen Arbeitswelt unterstützen. Es werden Projekte mit einem klaren Industriefokus gefördert, die den Zielen der MPI-Handlungsfelder „Innovation“, „Kompetenzen“, „Rahmenbedingungen“ oder „Kommunikation und Vernetzung“ entsprechen sowie sich an den definierten Handlungsschwerpunkten orientieren (vgl. MPI 2022 – 2026). Mit der Umsetzung von Projekten wird das übergeordnete Ziel verfolgt, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Industriestadt Berlin zu sichern und bestehende Potenziale zu heben und auszubauen.

Mit der Umsetzung von Projekten wird das übergeordnete Ziel verfolgt, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Industriestadt Berlin zu sichern und bestehende Potenziale zu heben und auszubauen.“

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Unternehmen, wirtschaftsnahe Einrichtungen (wie Vereine, Verbände, Unternehmensnetzwerke), wissenschaftliche Einrichtungen, Transfereinrichtungen. Pro Jahr sind 1-2 Fördercalls angedacht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

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Ansprechpartner

Jens Woelki
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)030 46302-259
E-Mail: jens.woelki@berlin-partner.de

Dr. Ana Tomás
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302190
E-Mail: ana.tomas@berlin-partner.de

Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Einreichfrist: Fortlaufend jeweils am 31. März und 30. September

  • Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 für den Verkehrssektor das Ziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 42 % im Zeitraum 1990 bis 2030 festgelegt. Erneuerbare Kraftstoffe können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Die vorliegende Richtlinie soll daher die Weiterentwicklung von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen unterstützen. Über die Reduktion von Treibhausgasemissionen hinaus sollen die im Wege der Förderung gesetzten Anreize auch folgende Zielstellungen adressieren:
  • Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um innovative Herstellungsverfahren von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen voranzubringen,
  • Erreichung der notwendigen technologischen Reife für einen Markteintritt und Markthochlauf,
  • Förderung von Innovationen,Ausbau der bisherigen Technologieführerschaft und zugleich Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie
  • Beschleunigung der Dekarbonisierung im Verkehrsbereich. 

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Ansprechpartner

Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Wolfgang Treinen
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-268
E-Mail: wolfgang.treinen@berlin-partner.de

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE II)

Einreichfrist: laufend

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE II) ist ein Förderprogramm zur Förderung von Vorhaben zum Klima- und Umweltschutz, die im besonderen Interesse des Landes Berlin liegen und in Berlin realisiert werden. Die Förderschwerpunkte umfassen:

  1. Energieeffizienz
  2. Umwelt- und Energiemanagementsysteme
  3. Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme
  4. Anpassung an den Klimawandel
  5. Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung
  6. Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität

Das Antragsverfahren ist zweistufig – Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

Weitere Informationen.

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Ansprechpartner

Robert Viebig
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302587
E-Mail: robert.viebig@berlin-partner.de

Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) ist es, Investitionen in Maßnahmen zu fördern, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Nichtwohngebäuden gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors gesenkt werden.

Gefördert werden die Sanierung von Nichtwohngebäuden, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen. KMU und Großunternehmen erhalten für Ihre Maßnahmen bis zu 30 Mio. Euro Förderung pro Vorhaben - entweder als nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss, Kredit mit Zinsverbilligung oder Teilschuldenerlass. Die BEG NWG kann in Ergänzung zur GRW-Förderung genutzt werden. Für die Nutzung des Programms ist ein Energieberater einzubinden.

Weitere Informationen zur BEG NWG finden Sie auf der Seite der KfW.

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Ansprechpartner

Mariane Quint-Kljajic
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-585
E-Mail: Mariane.Quint@berlin-partner.de

Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Philipp Scherer
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-460
E-Mail: philipp.scherer@berlin-partner.de

GEMSTONE (GrEen Manufacturing SupporTing recOveryand resiliency of industrial SMEs) ist ein von der EU gefördertes Projekt, welches über den Mechanismus der Kaskadenfinanzierung einen Förderaufruf speziell für KMU gestartet hat. Das Programm richtet sich an produzierende Unternehmen aus den Sektoren EnergieMobilitätMaterialienLandwirtschaft / Lebensmittel sowie Luft- und Raumfahrt / Verteidigung.

GEMSTONE hat 4 Programmstränge:

  1. TRAIN fördert Weiterbildungsaktivitäten von KMU und deren MitarbeiterInnen zum Thema "Green Transition". GEMSTONE bietet eine Übersicht möglicher Trainingsanbieter, es können jedoch auch eigene Vorschläge gemacht werden, sofern die Trainingsanbieter und -inhalte thematisch in den Programmrahmen passen. TRAIN-Aktivitäten können mit bis zu 2.000 € gefördert werden.
  2. EXPLORE fördert Markterkundungs- und Internationalisierungsvorhaben von KMU zu den Themen "Green Transition" und "Green Manufacturing". Hierzu zählen primär Messebesuche und Delegationsreisen Die Zielländer müssen außerhalb der EU liegen, gewünscht sind insb. Reisen in die USA/Kanada, nach Japan sowie in die ASEAN-Länder. EXPLORE-Aktivitätenwerden mit bis zu 1.500 € gefördert.
  3. GREEN INNOV unterstützt die Entwicklung neuer grüner Technologien und Prozesse. Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte mit einem Zuschuss von bis zu 60.000 €. Die Entwicklungsstufe soll nach Ende des Projekts ca. TRL 6 betragen.
  4. GREEN ADOPT unterstützt die Erprobung und den Einsatz neuer grüner Technologien und Prozesse in KMU in operativer Umgebung. Die eingesetzten Technologien sollen so näher an die Marktreife geführt und die anwendenden KMU bei deren Implementierung unterstützt werden. Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte, bestehend aus einem Anwender-KMU und einem Lösungsanbieter, mit bis zu 40.000 € für das Gesamtkonsortium.

Bitte beachten Sie: Anträge für TRAIN und EXPLORE Aktivitäten können bis Dezember 2024 laufend gestellt werden - alle 2 (geraden) Monate gibt es einen Cut-off, an dem eingegangen Anträge bewertet werden. Ist das Antragslimit für einen Cut-off erreicht, landet die Bewerbung automatisch im nächsten Cut-off. Für GREEN INNOV und GREEN ADOPT Anträge gibt es hingegen eine Antragsfrist. Die nächste Frist endet am 31.10.2023.

Weitere Informationen finden Sie auf der Programmwebseite sowie den Guides for Applicants der einzelnen Programmstränge. Melden Sie sich bei Antragsinteresse gerne bei uns.

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Ansprechpartner

Robin Bruck
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-391
E-Mail: robin.bruck@berlin-partner.de

Dajana Pefestorff
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061-315
E-Mail: dajana.pefestorff@wfbb.de

Photonik für die digitalisierte und automatisierte Produktion

Einreichfrist: 30. November 2024

Die Photonikbranche sowie die Branchen im Bereich Fertigungs- und Produktionstechnologien in Deutschland sind international auf mehreren Gebieten führend. Das erhebliche Potenzial der Photonik für die Digitalisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen soll daher ausgeschöpft werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu stärken. Hierzu gilt es, technologische Entwicklungen in diesem Bereich voranzubringen und mit Entwicklungen insbesondere im Bereich der digitalen Verfahren zu verknüpfen.

Das übergeordnete Ziel der vorliegenden Bekanntmachung ist es, das Potenzial photonischer Sensor- und Fertigungsverfahren für die Realisierung einer flexiblen digitalisierten und automatisierten Produktion nutzbar zu machen, indem die technologischen Grundlagen für eine Integration solcher Verfahren in Produktionsprozesse geschaffen werden. Dazu sollen auch neuartige Sensorprinzipien auf der Basis photonischer und quantentechnologischer Prinzipien entwickelt werden, die perspektivisch neue Anwendungsfelder eröffnen beziehungsweise die Erfassung bisher unzugänglicher Produktionsmessdaten überhaupt erst ermöglichen.

Konkret sollen im Rahmen dieser Bekanntmachung die folgenden realistischen und angemessen anspruchsvollen Zielstellungen verfolgt und deren Erreichung anhand nachprüfbarer Kriterien in den Projekten verifiziert werden:

  • Produktionsprozesse sollen durch die Erforschung der technologischen Grundlagen für neue automatisierte, photonisch basierte Fertigungsprozesse effizienter werden. Dies umfasst Technologien zur Fusion unterschiedlicher Sensormodalitäten, um passgenaue Informationen über Produktionsprozesse verfügbar zu machen, bis hin zur Entwicklung von Auswerteverfahren, Algorithmen und KI-Systemen zur schnellen Auswertung von Daten, die mit photonischen Systemen erfasst wurden. Kriterium für die Zielerreichung kann hier beispielsweise der Nachweis sein, dass bisher nicht erfassbare Daten über einen Produktionsprozess generiert und ausgewertet werden können und dadurch der Produktionsprozess signifikant verbessert werden kann. Die Verbesserung kann sich dabei beispielsweise auf folgende Kriterien beziehen:
    • die Verringerung der Ausschussrate,
    • die Steigerung der Produktionsgeschwindigkeit,
    • die Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs,
    • die Verringerung von Produktionsunterbrechungen durch Reparatur- und Wartungszeiten.

Die Aufzählung ist nicht abschließend, den Verbünden steht die Definition und nachvollziehbare Erläuterung von messbaren Verbesserungen frei, die als Zielkriterium dienen können. Signifikant ist eine Verbesserung zum Beispiel dann, wenn abgeschätzt werden kann, dass die Kosten für die Einführung des Sensor- und/oder Auswertesystems nach spätestens zwei Jahren durch die Verbesserung eingespart werden können.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die dazu beitragen, photonische Verfahren für die Digitalisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen einsetzbar zu machen. Abhängig von den Zielen beziehungsweise dem Grad der Grundlagenorientierung der vorgeschlagenen Forschungsvorhaben erfolgt die Förderung im Rahmen von zwei Modulen:

Modul A: Diesem Modul sind Vorschläge mit direktem Anwendungsbezug zuzuordnen, die darauf abzielen, die Vorteile photonischer Verfahren für digitalisierte und automatisierte Produktionsprozesse einzusetzen.

In jeden Verbund, der einen Projektvorschlag einreicht, muss mindestens ein Unternehmen eingebunden sein, das über einen Marktzugang in dem anvisierten Anwendungsbereich verfügt. Dies entspricht in etwa einem „Technology Readiness Level“ (TRL) zwischen 5 und 7 zum Projektende.

Mögliche Themenfelder in Modul A sind unter anderem:

  • Technologien für neue automatisierte Fertigungsprozesse, insbesondere Maschinelles Sehen und Verstehen, wie etwa:
    • Fusion unterschiedlicher Sensormodalitäten unter Einbindung mindestens einer photonischen Modalität, um möglichst passgenaue Informationen über Produktionsparameter zu erhalten
    • 3D-Kamerasysteme und 3D-Sensoren zur schnellen Erfassung geometrischer und topologischer Daten sowie zur schnellen Objektklassifizierung
    • Auswerteverfahren, Algorithmen und KI-Systeme zur schnellen Auswertung von Daten, die mit photonischen Systemen erfasst wurden
  • Technologien für eine flexible Produktion im Kontext vollständiger Prozessketten:
    • Systemische Ansätze aus Hard- und Software für eine leistungsfähige, latenzarme photonisch basierte Informationserfassung
    • Photonische Systeme zur stabilen und zertifizierbaren Produktion mit additiven Fertigungsverfahren
    • Photonische Sensoren und Quantensensoren für eine kostengünstige Erhebung relevanter Daten für eine ziel­gerichtete Optimierung von Produktionsprozessen
    • Ansätze zur Visualisierung wie Augmented oder Mixed Reality

Modul B: Dieses Modul adressiert Projektvorschläge, die die Erforschung neuer photonischer oder Quantentechnologie-basierter Sensorprinzipien für die Digitalisierung und Automatisierung zum Ziel haben. Die Erkenntnisse, die im Rahmen solcher Vorhaben gewonnen werden, sollen perspektivisch die Basis für weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Zusammenarbeit mit der Industrie bilden. Dies entspricht in etwa einem „Technology Readiness Level“ (TRL) zwischen 3 und 4 zum Projektende.

Mögliche Themenfelder in Modul B sind unter anderem:

  • Neuartige Sensorprinzipien und -konzepte:
    • photonische Hybridsensoren: Kombinationen von molekularen Sensoren und photonischen Ausleseverfahren
    • Kombination von photonischen und Quantensensoren
    • Sensorkonzepte auf der Basis von Materialien mit Subwellenlängenstruktur
    • Konzepte für energieautarke und selbstvernetzende photonische Sensornetzwerke

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre. Die Höhe der Zuwendung variiert für die jeweiligen Module:

Modul A: Von Projekten, die Ziele aus „Modul A“ adressieren, wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Hinblick auf die Umsetzungsnähe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern Letztere als Verbundpartner mitwirken. Angestrebt wird in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 30 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts. Dies entspricht einer Verbundförderquote von 70 %. Eine weitere Erhöhung der Förderquote wird nicht gewährt. Bei der Berechnung der Verbundförderquote werden Boni für KMU und Projektpauschalen für Hochschulen nicht berücksichtigt. Diese werden zusätzlich gewährt.

Modul B: Bei Projekten, die Ziele aus „Modul B“ verfolgen, ist die Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als geförderte Projektpartner nicht zwingend erforderlich. Die Minimalanforderung ist jedoch, dass mindestens ein Unternehmen wenigstens als assoziierter Partner eingebunden ist. Die Verbundförderquote solcher Verbünde kann bis zu 100 % betragen. Bei der Beteiligung von Unternehmen gelten für diese die beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage). Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Modul 2 Millionen Euro inklusive Boni und Projektpauschalen je Verbundprojekt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Quantensysteme –

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Stufe 1: Einreichung der Projektskizzen bis spätestens zum 30. November 2024 

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Ansprechpartner


Dr. Katharina Witte
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-576
E-Mail: katharina.witte@berlin-partner.de


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Mit dem Programm „go-digital“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung.

Gefördert werden Beratungsleistungen autorisierter Beratungsunternehmen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Die Beratungsunternehmen bieten individuelle, fachliche Beratung und Umsetzung in den fünf Fördermodulen:

  • Digitalisierungsstrategie,
  • IT-Sicherheit,
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse,
  • Datenkompetenz
  • Digitale Markterschließung

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Ansprechpartner


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de


Dr. Katharina Witte
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-576
E-Mail: katharina.witte@berlin-partner.de

 

 

Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe (BIG-Digital)

Schlanke, leistungsfähige Unternehmensprozesse bieten vielerlei Potential - durch sie optimieren Unternehmen an überlebenswichtigen Stellschrauben: Qualität, Zeit, Personalbindung in Administration oder an Maschinen, Fehlerquoten und damit Kosten. Diese gesteigerte Effizienz hilft Unternehmen dabei, ihre Ziele zu erreichen. Sie werden unabhängiger von äußeren Rahmenbedingungen, wie Fachkräftemangel und haben mit einer maßgeschneiderten Digitalisierungsstrategie darüber hinaus eine Antwort auf zunehmende IT-Kriminalität.

Brandenburger Unternehmen auf dem Weg zur Planung und Implementierung einer solchen Strategie zu unterstützen, ist Ziel der Richtlinie BIG-Digital. Sie bietet Unternehmen in drei separaten Modulen Fördermöglichkeiten, die auf ihre Bedarfe zugeschnitten sind.

 

Das Modul Beratung1  zielt auf die Beauftragung externer Beratungsdienstleister zur Aufdeckung von Digitalisierungspotentialen bis hin zur Erarbeitung eines Implementierungsplanes für ein nachgelagertes Digitalisierungsvorhaben.

Eine Förderung von Aufwendungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsanwendungen, einschließlich des Einsatzes von eigenem Personal, der Inanspruchnahme externer Unterstützungsleistungen sowie der erforderlichen Hard- und Software kann im Modul Implementierung2 beantragt werden.

Das Modul Schulung3 sieht eine Förderung von prozessbegleitenden Schulungen des eigenen Personals durch externe Schulungsdienstleister vor.

Informationen zur Richtlinie und zu einzureichenden Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Die Mitarbeiter/innen der WFBB in den Regionalcentern freuen sich auf ein Gespräch mit Ihnen, um gemeinsam mit Ihnen auszuloten, wie BIG-Digital bei Ihrem Digitalisierungsvorhaben greift.

 

1 : Förderhöchstsumme 50.000 Euro

2: Förderhöchstsumme 250.000 Euro

3: Förderhöchstsumme 50.000 Euro

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Ansprechpartner


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Der 3. Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Programm für transnationale Europäische Territoriale Zusammenarbeit, Programmgebiet Mitteleuropa (Interreg VI B CE 2021-2027) adressiert Akteure, die ab Oktober 2024 Projekte des Typs "Small Scale" einreichen möchten.

WER wird gefördert?
Akteure im Programmraum Mitteleuropa, u.a. Berlin und Land Brandenburg

WAS wird gefördert?
Projekte (ausschließlich Projekttyp "Small Scale-Project") der transnationalen Zusammenarbeit im Programmraum Mitteleuropa in den Förderschwerpunkten:

WIE wird gefördert?
Zuschuss aus dem EFRE-Fonds in Höhe von 80% der anrechenbaren Projektkosten.
Der Aufruf wird voraussichtlich im Oktober 2024 geöffnet. Detaillierte Informationen zum Aufruf werden voraussichtlich im Juni 2024 auf der Programm-Webseite bekanntgegeben.

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Holger Zeiser
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)335 28396019
E-Mail: holger.zeiser@wfbb.de


Anke Wiegand
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-591
E-Mail: anke.wiegand@berlin-partner.de
 

Wer ist antragsberechtigt?

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ kann von Antragstellern genutzt werden, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als drei Jahre zurückliegt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetriebe und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.

Wie wird der Antrag gestellt?

Anträge für die Teilnahme an WIPANO werden direkt über das Förderportal des Bundes „easy-online“ beim Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH eingereicht.

WIPANO ist eine De-Minimis-Beihilfe.

Was wird gefördert?

Der Förderschwerpunkt „Patentierung - Unternehmen“ umfasst einen Förderzeitraum von 2 Jahren.
Es werden 50% der Ausgaben in den folgenden 2 Modulen erstattet:

Modul 1 - max. 10.000,- EUR Zuschuss

  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Prüfung der Erfindung zum Stand der Technik
  • Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte 

Modul 2 - max. 6.000,- EUR Zuschuss

  • Erstellen einer Kosten-/Nutzenanalyse
  • Marken- und Designanmeldungen 
  • Aktivitäten zur Verwertung der Erfindung
  • Patentrechtsschutzversicherung

Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt somit maximal 16.000,- EUR.
 

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Michael Schwedtke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-436
E-Mail: michael.schwedtke@berlin-partner.de


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet Unternehmen, die in Afrika wirtschaftlich aktiv werden wollen, ein gebündeltes Informations- und Beratungsangebot.

Mit den Beratungsgutscheinen Afrika unterstützt das BMWK Unternehmen mit qualifizierter Beratung zu ihrem konkreten Geschäftsvorhaben in Afrika. Die vertiefte Beratung ist auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten und unabhängig von der Branche oder dem Zielmarkt in Afrika. Die Beratungsgutscheine Afrika werden folgendermaßen eingesetzt:

  • Mit einem Beratungsgutschein können kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland bis zu 15 geförderte Beratertage in Anspruch nehmen, maximal dreimal pro Jahr.
  • Mit dem Beratungsgutschein werden 85 Prozent der Beratungskosten gedeckt. Der Eigenanteil der Unternehmen beträgt 15 Prozent.
  • Der Tagessatz pro Beratertag darf je nach Beratungsanliegen maximal 1.296 Euro netto betragen.
  • Die Beratung erfolgt ausschließlich durch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistete Beratungsunternehmen und -organisationen mit Kompetenz und Erfahrung beim Markteintritt in afrikanische Länder.

Die Beratungsgutscheine können für folgende Anliegen eingesetzt werden:

  • Business-Case-Berechnung
  • Geschäftspartner- und Kontaktsuche vor Ort
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Finanzierung/Finanzierungsverhandlungen
  • Gründung einer Niederlassung
  • Zoll-/Einfuhrbestimmungen nach Land
  • Marktanalyse/Marktrecherche vor Ort
  • Aufbau von Vertriebsstrukturen
  • Logistik und Transport
  • Zertifizierungen und Normen

Die Beratungsgutscheine können bis Ende 2027 beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Wirtschaftsnetzwerkes Afrika.

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Doerthe Zeese
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-464
E-Mail: doerthe.zeese@berlin-partner.de


Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de

Das EU-Projekt RESIST (REsilience through Sustainable processes and production for the European automotive InduSTry) bietet europäischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Start-ups und sehr kleinen Unternehmen der Automobil- und Zulieferbranche finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Beschleunigung der Internationalisierung.

Antragsteller können sich für eine Finanzierung im Rahmen der FSTP-Ausschreibung für internationale Reisen bewerben. Die maximale Förderung pro KMU/Reise beträgt 2.000 €. Anträge können für eine der folgenden Internationalisierungsmaßnahmen eingereicht werden.

Förderfähige Aktivitäten für das FSTP für internationale Reisen:

- Teilnahme an Konferenzen in einem Zielmarkt
- Besuch von Fachmessen in einem Zielmarkt
- Besuch von Ausstellungen in einem Zielmarkt
- Teilnahme an Schulungen oder Veranstaltungen zur Internationalisierung vor Ort
- Teilnahme an einem persönlichen Matchmaking-Event
- bilaterale Treffen mit potenziellen Kunden oder Lieferanten (B2B, B2C, C2C)

Bitte beachten Sie, dass die im Rahmen des FSTP-Aufrufs für internationale Reisen geförderten Aktivitäten keine Standgebühren auf Konferenzen oder Ausstellungen umfassen.

Darüber hinaus fallen interne Veranstaltungen, die im Rahmen der RESIST-Eurocluster-Initiative organisiert werden, nicht in den Anwendungsbereich dieser Kaskadenfinanzierung.

Die Begünstigten sollten das FSTP für internationale Reisen maximal 6 Monate nach Erhalt nutzen.

Die im Rahmen der offenen Aufforderung zu fördernden Aktivitäten dürfen eine Woche (5 Tage) nicht überschreiten.

Insgesamt gibt es 7 verschiedene Cut-Off-Dates im Rahmen des Programms: 

- 8. September 2023

- 8. Dezember 2023

- 8. März 2024

- 8. Mai 2024

- 8. September 2024

- 8. November 2024

- 20. Dezember 2024

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Wolfgang Treinen
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-268
E-Mail: wolfgang.treinen@berlin-partner.de


Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de